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DR. ALFRED STRAUSS


geboren am 30. August 1902 in München, 

Deutscher jüdischer Herkunft,

Jurist, Rechtsanwalt

seit August 1932 beim FC Bayern,

ab 27. März  bis 11. Mai 1933 interniert,

ab 11. Mai bis 24. Mai im KZ Dachau,

ermordet am 24. Mai 1933 im KZ Dachau.

 

Dr. Alfred Strauß kommt am 30. August 1902 in München zur Welt. Er ist das einzige Kind des Rechtsanwaltes und Münchener DDP-Stadtrates Dr. Adolf Strauß (1873 – 1928) und Margarethe, geborene Neuburger (1881 – 1941).

 

Nach seiner Schulzeit schlägt Alfred Strauß den gleichen beruflichen Weg seines Vaters ein. In Göttingen und München studiert er Rechtswissenschaften. Schon im Alter von nur 22 Jahren promoviert er 1924 in Göttingen zum Dr. rer. pol., 1931 folgt die Promotion zum Dr. jur.. Seit 1928, nach dem Erlangen des großen Staatsexamen, lässt er sich in München am Karlsplatz als Rechtsanwalt nieder. In den Folgejahren vertritt Alfred Strauß desöfteren vor Gericht Mandanten, die sich im Rechtsstreit mit NSDAP-Mitgliedern oder -funktionären befinden. Nicht selten handelt es sich beim Rechtsbeistand der Gegenseite um Dr. Hans Frank, den späteren Reichsminister der in den Jahren der Weimarer Republik auch über 150 Mal Adolf Hitler gerichtlich vertritt. 

 

Im August 1932, nach dem Gewinn der Deutschen Meisterschaft, entschließt sich Dr. Alfred Strauß dazu, dem FC Bayern als Mitglied beizutreten. Nach Dr. Max Mahler, seit 1927, Dr. Siegfried Neuburger, seit 1929, und Dr. Wilhelm Jakob Kahn, seit 1930, ist der der vierte Jurist jüdischer Herkunft beim FC Bayern. 

 

Bereits kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten vom 30. Januar 1933 erinnert sich Dr. Hans Frank an seinen früheren Widersacher vor Gericht. Am 27. März 1933 wird Dr. Alfred Strauß in „Schutzhaft“, wie damals die unbegründete Internierung perfiderweise genannt wird, genommen. Ihm wird „gewissenlose Berufsausübung“ vorgeworfen. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Racheakt von Hans Frank handelt. Da keine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann, fragt die Bayerische Politische Polizei am 27. April 1933 erfolglos bei Hans Frank nach, ob Dr. Alfred Strauß nicht aus der Schutzhaft entlassen werden könne. Vielmehr wird er am 11. Mai 1933 in das Konzentrationslager in Dachau überführt. 

 

Hier wird er am 24. Mai 1933 vom SS-Mann Johann Kantschuster ermordet.

Von diesem wird bei der folgenden Untersuchung der Staatsanwaltschaft vorgebracht, er habe Dr. Alfred Strauß bei dessen Fluchtversuch erschossen. Die anschließende Untersuchung durch die Gerichtskommission des Landesgericht München ergibt jedoch, dass Dr. Alfred Strauß erwiesenermaßen vorsätzlich ermordet worden ist. Zudem wird festgestellt, dass er in den Tagen zuvor massivst körperlich misshandelt worden sei. Nachdem die Politische Polizei unter Heinrich Himmler sich dem Vorfall angenommen hat, sind weitere Amtshandlungen im Mordfall des 30-jährigen Dr. Alfred Strauß nicht mehr möglich. Das Verfahren gegen Johann Kantschuster wird am 2. August 1933 eingestellt. 

 

Die Mutter von Dr. Alfred Strauß, Margarethe Strauß, wird am 20. November 1941 deportiert und am 25. November 1941 in Kaunas ermordet.

 

Andreas Wittner

 

Reinhard Weber: Das Schicksal der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern nach 1933. München 2006, S. 53 f.

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